The Old Smugglers Club
Urheber- und Nutzungsrechte
1. Eigene Inhalte
Die für „The Old Smugglers Club“ erstellten eigenen Texte, Grafiken, Fotografien, Illustrationen, Gestaltungselemente, Benutzeroberflächen, Tabellen, Auswertungen, Dokumentationen und sonstigen Inhalte können nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen urheberrechtlich oder durch andere Schutzrechte geschützt sein.
Soweit entsprechende Rechte bestehen, verbleiben sie beim jeweiligen Urheber oder sonstigen Rechteinhaber. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung außerhalb gesetzlich erlaubter Nutzungen bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.
2. Programmierung und Softwarebestandteile
Die für dieses Projekt entwickelte konkrete Programmierung, insbesondere projektspezifischer Quellcode, Skripte, Datenverarbeitungslogik und sonstige konkrete Ausdrucksformen von Computerprogrammen, kann nach Maßgabe der §§ 69a ff. UrhG geschützt sein.
Soweit Schutz besteht, sind insbesondere Vervielfältigung, Bearbeitung, Umarbeitung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen oder mit Zustimmung des jeweiligen Rechtsinhabers zulässig. Gesetzlich zwingend erlaubte Handlungen und sonstige gesetzliche Schranken bleiben unberührt.
Der urheberrechtliche Schutz von Computerprogrammen erstreckt sich nicht auf die ihnen zugrunde liegenden bloßen Ideen und Grundsätze. Mit diesem Hinweis wird daher kein Ausschließlichkeitsrecht an allgemeinen Programmiermethoden, Funktionsideen, Algorithmen als solchen, Schnittstellenideen oder technischen Grundprinzipien behauptet.
3. Architektur, Datenmodelle und technische Dokumentation
Für „The Old Smugglers Club“ wurden projektspezifische Architekturunterlagen, Datenmodelle, Ablaufbeschreibungen, Administrationskonzepte, Spezifikationen, Handbücher, Diagramme, Tabellen und technische Dokumentationen entwickelt. Soweit deren konkrete Ausgestaltung eine persönliche geistige Schöpfung oder einen sonst gesetzlich geschützten Gegenstand darstellt, gelten die entsprechenden gesetzlichen Schutzrechte.
Nicht beansprucht wird ein urheberrechtliches Ausschließlichkeitsrecht an abstrakten Ideen, Konzepten, Methoden, Verfahren, Organisationsprinzipien, allgemeinen Datenstrukturen oder Funktionsprinzipien als solchen. Geschützt sein kann dagegen deren hinreichend individuelle konkrete Darstellung oder Umsetzung.
4. Keine pauschale Rechtebehauptung an Bezeichnungen
Dieser Hinweis begründet keinen Marken- oder sonstigen Ausschließlichkeitsanspruch an den bloßen Bezeichnungen „The Old Smugglers Club“ oder „Stalk-O-Meter“. Etwaige Kennzeichenrechte richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und tatsächlich bestehenden Rechten.
5. Rechte Dritter
Rechte Dritter bleiben ausdrücklich unberührt. Dies gilt insbesondere für Vereinsnamen, Vereinswappen, Wettbewerbsbezeichnungen, Marken, Logos, Produkt- und Dienstleistungsnamen sowie Inhalte und Dienste externer Anbieter. Die Nennung oder technische Nutzung eines Drittanbieterdienstes begründet keine Rechte von „The Old Smugglers Club“ an dessen Kennzeichen oder Inhalten.
6. Gesetzlich erlaubte Nutzungen
Dieser Rechtehinweis schränkt keine Nutzungen ein, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zulässig sind. Insbesondere bleiben gesetzliche Schranken des Urheberrechts und sonstige gesetzlich eingeräumte Nutzungsbefugnisse unberührt.
7. Anfragen zu Nutzungsrechten
Für eine Nutzung eigener geschützter Inhalte außerhalb gesetzlich erlaubter Nutzungen kann vorab eine Erlaubnis angefragt werden. Kontakt: kontakt@the-old-smugglers-club.de.
8. Hinweis zum Schutzumfang
Ob ein einzelner Inhalt, eine konkrete Programmierung, Gestaltung oder Dokumentation tatsächlich Schutz genießt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und ist im Streitfall eine Einzelfallfrage. Diese Seite dient der transparenten Kennzeichnung beanspruchter Rechte; sie erweitert den gesetzlichen Schutzumfang nicht.
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